Was ist ein Mietkoch?

mietkoch bereitet essen zu
Ein Mietkoch hat ein Gewerbe an seinem Gewerbesitz angemeldet und bietet seine Dienste für die verschiedensten Kunden an, er bereitet in ihrer Küche die Speisen zu. Mietköche arbeiten freiberuflich, oder bieten Ihre Dienste unter Anwendung der 70 Tageregelung an, deshalb sind sie wohl am ehesten mit Zeitarbei­tsfirmen ver­gleichbar. Mietköche sind also Köche, die nur zeitweise für ein Gastronomischen Betrieb arbeiten, um dort Engpässe zu vermeiden oder zu minimieren. Sie helfen im SOS- Notfall. Retten den Genuss und löschen den Hunger.

Wann wird ein Mietkoch gebraucht?

Mietköche werden dann gebraucht, wenn sie Engpässe im eigenen gastronomischen Um­feld abdecken müssen. Im Gegensatz zu Catering und Partyservice, bieten Miet­köche ihre Speisen frisch an. Den Ursprung des heutigen Mietkochs findet man im 19. Jahrhundert in Preußen. Hier wurden die Mietköche noch Wanderköche genannt. Durch den stetigen Wechsel von Arbeitgebern, damals wie heute, erlernten sie verschiedene Zube­reitungsarten.

Außerdem können sie direkt vom Endkunden zwecks privater Events gebucht werden: 
Privatkochen: Lunch-schafft

schönes dinner zu zweit

Welche Aufgaben hat ein Mietkoch?

Mietköche sind in der Lage, jeden kulinarischen Wunsch ihres Kunden zu erfüllen. Es wird dementsprechend davon ausgegangen, dass sich der Mietkoch nahtlos in die fremde Küche einfügt. Hierbei ist zu beachten, dass wenn ein Mietkoch bei einer Privatperson zu Hause kocht, dieser mit dem Kunden durch die Küche geht und sich die Utensilien anschaut und aufschreibt, was für ihn fehlt. Auch gehört es zur Aufgabe eines Mietkochs, dass dieser wichtige Zutaten für das Zubereiten der Gerichte selbst besorgt. Natürlich stellt er diese in Rechnung.

Mietköche sind echte Allrounder wenn es darum geht, schnell und effizient die Karte der jeweiligen Küche, Hauses oder sogar Hotel zu lernen.

Was macht einen Mietkoch so speziell?

Im Gegensatz zu den meisten anderen handwerklichen Berufen, braucht der Mietkoch nur wenige Küchenutensilien und Zubehör. Eine top ausgestattete Immobilie und teure Küchengeräte fallen weg. Ein Mietkoch braucht lediglich seine Kleidung, etwas Zubehör zum Kochen und eventuell eine kleine Auswahl an bereitgestelltem Geschirr – nicht zu vergessen die Kochmütze! Ebenfalls, falls doch mal schwere Geräte transportiert werden sollen, wird ein Geschäftsauto benötigt.

Der Mietkoch berät den Kunden in fachlichen Sachen äußerst kompetent. Ebenfalls richtet er Küchen ein und eröffnet auch eine Gastronomie. Er kalkuliert und erstellt Speisepläne und optimiert diesen. Ebenfalls optimiert er die Betriebsabläufe, hierbei kann man ihn mit einem Kaufmann vergleichen.

Welche Vor- und Nachteile bietet ein Mietkoch?

Der wohl größte Nachteil für einen Mietkoch sind seine Arbeitszeiten. Denn diese kochen meist am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen, sowie saisonal bedingt.

Ebenfalls ist zu beachten, dass Mietköche immer in eine Scheinselbstständigkeit verfallen können, das heißt, dass sie zwar als Mietköche selbstständig eingebunden werden, jedoch nach einigen Monaten sogar quasi als Festangestellte arbeiten. Um dem entgegenzuwirken, schließt der Mietkoch einen eigenen Vertrag mit dem Auftraggeber ab, um gegen den Fall der Scheinselbstständigkeit gesichert zu sein.

Wie sichert sich ein Mietkoch ab?

Man sollte sich als Mietkoch in der Gastronomie immer über die verschiedenen Rechtsformen und steuerlichen Grundlagen informieren. Denn nur so kann ein guter Start in die Selbständigkeit gelingen.

Neben der Präsenz auf online-Plattformen, wie beispielsweise facebook, twitter und Instagram, ist eine aussagekräftige Website ebenfalls von Vorteil, wenn es darum geht Kundschaft anzuwerben.

Wie wird ein Mietkoch bezahlt?

Die Bezahlung eines Mietkochs läuft hierbei wie bei einem Handwerker ab. Dies hat wiederum den Ursprung, dass der Mietkoch auch als Stör bezeichnet wurde. Stör ist ein Ausdruck dafür, dass Ar­beit im Haus eines Kunden erfolgt. Der Begriff ist bis heute nur noch in Oberösterreich gebräuch­lich. Handwerker die als solche bezeichnet wurden, nannte man Störr oder Störgeher. Da diese Mietarbeiter, bzw. Störr gegen die Handwerkungsordnung wendeten, „störten sie die Zunft“.

Dementsprechend lässt sich sagen, dass ein Mietkoch einem Handwerker gleich kommt und somit auch „Wie bei einem Handwerker“ abgerechnet wird. Nur Geleistetes wird bezahlt.

Wollen Sie bei uns Mietkoch werden?

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Vielleicht sollten Sie sich einfach mal unverbindlich bei uns melden und sich bei uns beraten lassen.

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