Generelle Informationen für Auszubildende
Erste Informationen für Auszubildende
- Der Auszubildende ist über den zu erlernenden Beruf informiert und kann sein Interesse am Beruf belegen.
- Etwaige Studienabbrüche, Fachwechsel und Lücken im Lebenslauf sollten überzeugend begründet werden.
- Die Anmeldung zur Berufsschule geschieht über eine Anmeldung seitens des Ausbildungsbetriebs.
Informationen für Auszubildende aus Drittstaaten:
Weitere Informationen für Auszubildende aus Drittstaaten
- Der Auszubildende hat das Sprachniveau B1 in Deutsch des europäischen Referenzrahmens abgeschlossen und kann dieses im Beruf anwenden und nachweisen.
- Der Auszubildende ist über den zu erlernenden Beruf informiert und kann passende Praktika nachweisen oder anderweitig sein Interesse am Beruf belegen.
- Der Auszubildende kann einen lückenlosen, aktuellen Lebenslauf vorweisen.
- Ungereimtheiten bei den Angaben lassen Zweifel an der Motivation des Antragstellers aufkommen. Dies sollte vermieden werden.
- Die Ausbildung soll nicht primär als Mittel zum Zweck, ein Visum in Deutschland zu erhalten gesehen werden.
- Falls spezielle Fragen entstehen: Ausbildungsrahmenpläne Koch / Restaurantfachmann bzw. -frau / Hotelfachmann bzw. -frau.
- Eine Zustimmung der zentralen Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit ZAV ist unerlässlich.
- Der Ausbildungsrahmenplan, bietet die Grundlage eines Arbeitsvertrags und ist somit genereller Bestandteil einer Ausbildungsordnung.
- Es wird eine Angabe über die vorgesehene Unterkunft mit Höhe der Miete erwartet.
- Ebenfalls sollen Angaben, ob der Ausbildungsbetrieb Kost und Logis übernimmt, gemacht werden und diese mitgeteilt werden.
Kurzprofil auf Genussfeuerwehr.com
Liebe/r zukünftige/r Auszubildende/r,
September/2019
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Ausbildung zur Restaurantfachkraft
Ausbildung zum Koch bzw. zur Köchin
Ausbildungsrahmenplan Koch Koch
Ausbildung – Hotelfachleute
Ausbildungsrahmenplan_Hotelfachleute
Ausbildung – Fachkraft im Gastgewerbe
Ausbildungsrahmenplan_Fachkraft_im_Gastgewerbe(1)