Die Genussfeuerwehr vermittelt Auszubildende aus der ganzen Welt zu Ausbildungszwecken in Deutschland
Was bieten Sie den Bewerbern?
Sie bieten Vermittlungen von dualen Ausbildungen in Deutschland an.
Kost und Logis kann vom Arbeitgeber gestellt werden (wird empfohlen).
Sie bieten vielfältige Möglichkeiten zur Weiterentwicklung an.
Optionale Leistungen der Genussfeuerwehr
Administrative Hilfestellungen für:
Unterkünfte, Ausbildungsverträge, Zustimmung der BFA (Bundesagentur für Arbeit), Anmeldung zur Berufsschule.
Die Genussfeuerwehr bietet Hilfestellungen zur Bewältigung bürokratischer und organisatorischer Art an, welche im Zusammenhang mit der Azubivermittlung stehen. Darunter gehören unter anderem die Leistungen: Ausfüllen von Verträgen, Einhalten von gesetzlichen Bestimmungen etc.
Welche Voraussetzungen soll der Bewerber haben?
Der Auszubildende muss mindestens 955.- € Brutto verdienen.
Er muss eine Unterkunft nachweisen können.
Er muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Das Sprachniveau des Bewerbers sollte mindestens B1 sein.
Sie haben die Möglichkeit, nach Deutschland zu kommen und hier einen Beruf zu erlernen. Dazu existieren zwei Arten der Ausbildung:
- Schulische Berufsausbildung: findet ausschließlich an einer Fachschule, Berufsfachschule oder einem Berufskolleg statt;
- Betriebliche Aus- und Weiterbildung: findet abwechselnd an der Berufsschule und im Betrieb statt (sogenannte duale Ausbildung).
Für eine betriebliche Ausbildung wird Ihnen zwar eine Ausbildungsvergütung gezahlt, die Höhe variiert jedoch abhängig vom Beruf. Eine schulische Berufsausbildung hingegen wird in der Regel nicht vergütet.
Wenn Sie sich in Deutschland für eine Ausbildung bewerben möchten, sind Ihre Deutschkenntnisse sehr wichtig – in Betrieben, Berufsschulen und Fachschulen wird Deutsch gesprochen. Die Prüfungen finden ebenfalls in deutscher Sprache statt. Einen Überblick über die Möglichkeiten, Deutsch zu lernen, finden Sie auf der Internetseite des Goethe Instituts.
Sie möchten einen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen
Wenn Sie vor der Einreise keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, haben Sie die Möglichkeit, für bis zu sechs Monate zur Suche nach Deutschland zu kommen.
Kontakt
„Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: +49 30-1815-1111
E-Mail: Nachricht schreiben
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts in Deutschland
- Nachweis über einen Abschluss einer deutschen Auslandschule oder über einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt (dazu erteilt die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland nähere Informationen)
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse
Mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche dürfen Sie grundsätzlich nicht arbeiten.
Sie möchten eine Ausbildungsstelle in Deutschland antreten
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Wenn Sie schon im Ausland einen Beruf erlernt haben, dann erfahren Sie auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de, ob und wie Sie Ihre Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen können. Nähere Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie in der Rubrik „Ausländische Berufsabschlüsse“ (siehe „weitere Informationen/Beiträge).
Um einen Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Nachweis über einen konkreten Ausbildungsplatz.
- Nachweis über einen Abschluss einer deutschen Auslandschule oder über einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt.
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse.
- Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts in Deutschland.
Bei betrieblichen Aus- und Weiterbildungen muss außerdem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Neben Ihrer Ausbildung dürfen Sie für bis zu zehn Stunden pro Woche arbeiten.
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Berufsausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung in Deutschland können Sie im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis bis zu zwölf Monate zur Arbeitsplatz beantragen, zu dessen Ausübung Ihre Qualifikation Sie befähigt. Während dieser Zeit dürfen Sie jeder Art von Arbeit nachgehen.
Rechtliche Grundlagen
- § 16 AufenthG
- § 16a AufenthG
- § 17 AufenthG
- § 20 AufenthG