Meldung von Selbstständigen wie Köchen, Mietköchen, Kellnern, Patissiers, Chef de Partie, Gardemanger, Entremetiers, Küchenchefs, Souschefs
Meldung von Selbstständigen Selbstständige Dienstleistungserbringer, die keiner Bewilligungspflicht unterstehen, bzw. Bürger der EU-27/EFTA-Staaten, die während insgesamt höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr tätig sind, unterliegen einer Meldepflicht. Grundsätzlich hat die Meldung online zu erfolgen unter Verwendung des entsprechenden Formulars für selbstständige Dienstleistungserbringer. Der Meldeantrag ist mindestens 8 Tage vor dem Beginn der selbstständigen Erwerbstätigkeit, wie eurem Mietkoch-einsatz zu beantragen.
Für Selbstständig Erwerbende gelten die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen nicht. Sie müssen jedoch auf Verlangen ihre Selbstständigkeit belegen können. Der Begriff der selbstständigen Erwerbstätigkeit bestimmt sich nach Schweizer Recht. Beachten Sie, dass Sie bei einer Dienstleistung in der Schweiz verpflichtet sind, bei einer Kontrolle drei Dokumente zum Nachweis der Selbstständigkeit vorzuweisen.